Bücherfond: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch das Schulgesetzt sind Eltern verpflichtet, Lernmittel (wie z. B. Schulbü-cher) bis zu einer Höhe von 100 € im Schuljahr zu kaufen. Um die Eltern zu entlasten, wurde ein Bücherfond für die Klassen 7 bis 10 eingerichtet. Eltern zahlen bei der Teilnahme am Bücherfond weniger Geld für die Schulbücher, da die Bücher an die Schüler/innen ausgeliehen werden. Die Teilnahme ist freiwillig.  
Durch das Schulgesetzt sind Eltern verpflichtet, Lernmittel (wie z. B. Schulbücher) bis zu einer Höhe von 100 € im Schuljahr zu kaufen. Um die Eltern zu entlasten, wurde ein [//https://www.fosberlin.eu/schule/informationen/buecherlisten-und-buecherfond/ Bücherfond] für die Klassen 7 bis 10 eingerichtet. Eltern zahlen bei der Teilnahme am Bücherfond weniger Geld für die Schulbücher, da die Bücher an die Schüler/innen ausgeliehen werden. Die Teilnahme ist freiwillig.  


==Verantwortliche==
==Verantwortliche==
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Einzahlungen der Eltern auf das Konto - bis 5 Wochen vor den Sommerferien<br />
Einzahlungen der Eltern auf das Konto - bis 5 Wochen vor den Sommerferien<br />
Erstellen der Teilnehmerlisten – bis zu den Sommerferien<br />
Erstellen der Teilnehmerlisten – bis zu den Sommerferien<br />
Weiterleiten der Teilnehmerlisten an die Schulbuchausleihe und Klassen-lehrer/innen – vor Beginn der ersten Schulwoche<br />  
Weiterleiten der Teilnehmerlisten an die Schulbuchausleihe und Klassenlehrer/innen – vor Beginn der ersten Schulwoche<br />  
Ausgabe der Bücher – in der ersten Schulwoche<br />
Ausgabe der Bücher – in der ersten Schulwoche<br />


==Ablaufschema==
==Ablaufschema==
Die Eltern erklären für jedes Schuljahr neu, ob sie sich am Bücherfond beteili-gen. Dies geschieht, indem sie einen Betrag, der von der Gesamtelternvertre-tung und der Schulkonferenz festgelegt wird, auf ein eigens dafür eingerichte-tes Konto beim Bezirksamt überweisen. Hierzu erhalten alle Eltern nach den Osterferien eine schriftliche Information. Anhand der eingezahlten Beträge werden Teilnehmer/innenlisten erstellt und von der Schule die entsprechen-den Schulbücher bestellt. Zu Beginn des Schuljahres werden die Bücher an die Schüler/innen ausgeliehen. Die Ausleihe erfolgt personengebunden, so dass jede/r Schüler/in für den Zustand ihrer/seiner Bücher verantwortlich ist, da eine Erfassung des Zustandes dokumentiert wird. Am Ende des Schuljahres müssen die Bücher wieder abgegeben werden. Mit der Teilnahme am Bü-cherfond erwerben die Eltern kein Eigentumsrecht an die Bücher.<br />
Die Eltern erklären für jedes Schuljahr neu, ob sie sich am Bücherfond beteiligen. Dies geschieht, indem sie einen Betrag, der von der Gesamtelternvertretung und der Schulkonferenz festgelegt wird, auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto beim Bezirksamt überweisen. Hierzu erhalten alle Eltern nach den Osterferien eine schriftliche Information. Anhand der eingezahlten Beträge werden Teilnehmer/innenlisten erstellt und von der Schule die entsprechen-den Schulbücher bestellt. Zu Beginn des Schuljahres werden die Bücher an die Schüler/innen ausgeliehen. Die Ausleihe erfolgt personengebunden, so dass jede/r Schüler/in für den Zustand ihrer/seiner Bücher verantwortlich ist, da eine Erfassung des Zustandes dokumentiert wird. Am Ende des Schuljahres müssen die Bücher wieder abgegeben werden. Mit der Teilnahme am Bücherfond erwerben die Eltern kein Eigentumsrecht an die Bücher.<br />
Eltern, die nicht am Bücherfond teilnehmen möchten, müssen die benötigten Bücher laut Bücherliste selbst kaufen.
Eltern, die nicht am Bücherfond teilnehmen möchten, müssen die benötigten Bücher laut Bücherliste selbst kaufen.

Aktuelle Version vom 10. März 2022, 12:16 Uhr

Durch das Schulgesetzt sind Eltern verpflichtet, Lernmittel (wie z. B. Schulbücher) bis zu einer Höhe von 100 € im Schuljahr zu kaufen. Um die Eltern zu entlasten, wurde ein Bücherfond für die Klassen 7 bis 10 eingerichtet. Eltern zahlen bei der Teilnahme am Bücherfond weniger Geld für die Schulbücher, da die Bücher an die Schüler/innen ausgeliehen werden. Die Teilnahme ist freiwillig.

Verantwortliche[Bearbeiten]

Schulleiter, Fachbereichsleiter/innen, Verwaltungsleiterin, Sekretärin

Entscheidungen[Bearbeiten]

Schulleiter, Schulkonferenz, Gesamtelternvertretung

Dokumentation[Bearbeiten]

Verwaltungsleitung, Sekretariat, Schulbuchausleihe

Termine/Fristen[Bearbeiten]

Schreiben an die Eltern – April – Mai
Einzahlungen der Eltern auf das Konto - bis 5 Wochen vor den Sommerferien
Erstellen der Teilnehmerlisten – bis zu den Sommerferien
Weiterleiten der Teilnehmerlisten an die Schulbuchausleihe und Klassenlehrer/innen – vor Beginn der ersten Schulwoche
Ausgabe der Bücher – in der ersten Schulwoche

Ablaufschema[Bearbeiten]

Die Eltern erklären für jedes Schuljahr neu, ob sie sich am Bücherfond beteiligen. Dies geschieht, indem sie einen Betrag, der von der Gesamtelternvertretung und der Schulkonferenz festgelegt wird, auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto beim Bezirksamt überweisen. Hierzu erhalten alle Eltern nach den Osterferien eine schriftliche Information. Anhand der eingezahlten Beträge werden Teilnehmer/innenlisten erstellt und von der Schule die entsprechen-den Schulbücher bestellt. Zu Beginn des Schuljahres werden die Bücher an die Schüler/innen ausgeliehen. Die Ausleihe erfolgt personengebunden, so dass jede/r Schüler/in für den Zustand ihrer/seiner Bücher verantwortlich ist, da eine Erfassung des Zustandes dokumentiert wird. Am Ende des Schuljahres müssen die Bücher wieder abgegeben werden. Mit der Teilnahme am Bücherfond erwerben die Eltern kein Eigentumsrecht an die Bücher.
Eltern, die nicht am Bücherfond teilnehmen möchten, müssen die benötigten Bücher laut Bücherliste selbst kaufen.