Innere Sicherheit

Aus FOS-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Sicherheitsbeauftragte für die „innere Sicherheit“ unserer Schule unterstützt den Sicherheitsverantwortlichen, also unseren Schulleiter in der Durchführung der Maßnahmen, die zur Herstellung einer sicheren Schule notwendig sind. Unterstützt werden wir dabei durch den Sicherheitsbeauftragten für die „äußere Sicherheit“ unserer Schule, den Schulhausmeister. Mit im Einsatz für unsere Sicherheit ist noch unsere Brandschutzbeauftragte, die diesen besonderen Aspekt des Brandschutzes an der FOS überwacht.

Verantwortliche[Bearbeiten]

Sicherheitsverantwortlicher: Schulleiter, Herr Zimmerschied

Sicherheitsbeauftragter für die „innere Sicherheit“ unserer Schule: Herr Böker

Sicherheitsbeauftragter für die „äußere Sicherheit“ unserer Schule: Schulhausmeister, Herr Zaczek

Brandschutzbeauftragte, Frau Dr. Jelden


Entscheidungen[Bearbeiten]

Bitte helfen auch Sie mit, dass unsere Schule ein sicherer Ort für alle Personen, die hier arbeiten und lernen, bleibt und helfen Sie auch dabei, die Sicherheit zu verbessern, wenn dies Ihnen notwendig erscheint.

Akute Gefahren können und sollten Sie immer selbst abwehren, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden und Ihnen das möglich ist. Aber im zweiten Schritt sollte wenigstens eine Person aus unserem Sicherheitsteam von dem Problem erfahren. Im Zweifelsfall erreichen Sie uns auch rasch über das Sekretariat.


Dokumentation[Bearbeiten]

Jede „große“ Sicherheitsbegehung in unserem Hause wird protokolliert und die Ergebnisse können im Mitteilungsordner eingesehen werden.


Termine/Fristen[Bearbeiten]

Alle zwei Jahre findet eine „große“ Sicherheitsbegehung in unserem Hause statt. Hier findet eine Überprüfung der Sicherheit unserer Schule durch unabhängige Expert/innen statt. Somit sind wir naturgemäß daran interessiert, Sicherheitsprobleme, wenn Sie denn auftreten, rasch abzustellen. Das kann aber nur gelingen, wenn auch Sie offenen Auges durch die Schule gehen und Sicherheitsprobleme sofort uns (s.o.) melden.


Ablaufschema[Bearbeiten]

1. Feststellung eines Sicherheitsmangels

2. Meldung des Sicherheitsmangels ggf. über das Sekretariat an den Sicherheitsbeauftragten für die „äußere Sicherheit“ unserer Schule, den Schulhausmeister, Herrn Zaczek oder den Sicherheitsbeauftragten für die „innere Sicherheit“ unserer Schule, Herrn Böker

3. Meldung des Mangels an den Verantwortlichen, der diesen Mangel abstellen muss

4. Rückmeldung über die Abstellung des Mangels an den Sicherheitsbeauftragten für die „äußere Sicherheit“ unserer Schule, den Schulhausmeister, Herrn Zaczek oder den Sicherheitsbeauftragten für die „innere Sicherheit“ unserer Schule, Herrn Böker

Die aushangpflichtigen Gesetze können Sie als Koll. (so wie das vom zuständigen Mitarbeiter der GBB (Gesellschaft für Betriebsmedizin und Betriebsberatung mbH) uns vorgeschlagen wurde) hier einsehen:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulen-in-berlinbrandenburg/as/service/gesetze-vorschriften-publikationen/ - dort findet man die „Aushangpflichtigen Gesetze an Schulen“ und die Weiterleitung zu allen notwendigen Schriften.

Quellen[Bearbeiten]

Notfallpläne für Berliner Schulen („Notfallordner“): https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/ – diesen „Notfallordner“ finden Sie auch im Sekretariat zur Einsicht

Querverweise[Bearbeiten]

s. auch Brandschutz; Amok