Amok

Aus FOS-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Während die Amokdrohung gemäß Notfallplan der Berliner Schulen „nur“ zum Gefährdungsgrad II zählt, fällt die Amoktat unter den Gefährdungsgrad III. Hier sind die Regeln des Notfallordners (https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/ ) unbedingt anzuwenden.


Verantwortliche[Bearbeiten]

Polizei: Tel.: 110 / Notruf: 112 Sicherheitsverantwortlicher: Schulleiter, Herr Zimmerschied Das Kriseninterventionsteam der FOS: A. Ahmad (Schulsekretärin), A. Zaczek (Schulhausmeister), D. Dominguez, E. Cofrades, S. Ottow, V. Dehnz (stellv. Schulleiter), M. Höing, L. Fotopoulos (Mittelstufenleitung)


Entscheidungen[Bearbeiten]

Jede Person, die ernsthaft der Ansicht ist, dass ein Amoklauf beginnt oder bereits läuft, muss über das Sekretariat (030-902917804 oder intern 17804) und/oder den Schulhausmeister (Tel: 030-902917825 oder intern 17825 oder Mobil 0173 7226833) den Amokalarm für die Schulgemeinschaft auslösen (lassen) und direkt im Anschluss daran die Polizei über den Notruf (Tel.: 110 oder 112) alarmieren (lassen).

Dokumentation[Bearbeiten]

Vorfälle, auch Amokdrohungen, werden von der Schulleitung und dem Kriseninterventionsteam dokumentiert.

Termine/Fristen[Bearbeiten]

Das Verhalten bei Amokalarm wurde zuletzt in der Dienstbesprechung am 05.08.2020 vorgestellt und Fragen dazu wurden geklärt. Der Ton bei Amokalarm wurde von einem Handy ausschließlich der Lehrerschaft (im Vergleich zum Ton des Feueralarmes) vorgestellt. Schüler/innen ist es nicht erlaubt, diesen Ton zur Probe anzuhören.

Diese Präsentation sollte i.d.R. einmal jährlich zu Beginn des Schuljahres wiederholt werden, so dass auch neue Kollegen/innen informiert werden können.

Ablaufschema[Bearbeiten]

Sofortreaktion:

  • Alarmierung in der Schule - Amokalarm auslösen (Sekretariat; Schulhausmeister): Warnung der Schulgemeinschaft mit Hilfe der Klingelanlage: schrilles an und abschwellendes Signal (Glockenturm/Intervallsignal = Amokalarm)
  • Polizei über Notruf 110 oder 112 alarmieren
  • Übermittlung folgender Hinweise:
Name des Anrufers
Name/Anschrift der Schule
Was geschieht/geschah?
Wer handelt (ein/mehrere Täter, Täterbeschreibung/en)?
Wie verhält sich der Täter?
Gibt es Erkenntnisse über die Bewaffnung (Schusswaffe, andere Waffe)?
Wo hält/halten sich der/die Täter auf (möglichst genaue Ortsbeschreibung – Gebäude, Gebäudeteil, Etage, Raum, Richtung)?
Gibt es Auffälligkeiten beim Täter (Maskierung, Kleidung)?
Wer ist Ansprechpartner für die Polizei? Wie erreichbar?
Anzahl der Opfer und Angaben zu Verletzten
  • Ruhe bewahren
deutlich, ruhig, langsam sprechen, nicht schreien
auf Rückfragen der Polizei warten
Verbindung halten – nur auf Anweisung auflegen
  • Sobald die Polizei vor Ort ist, übernimmt sie die Leitung
  • Eingreifen und Beenden obliegt ausschließlich der Polizei (sie stellt auch den Dauerton „Amokalarm“ erst ab, wenn die Sicherheit wiederhergestellt ist.
  • niemand darf sich unnötig in Gefahr begeben, Eigensicherung hat absoluten Vorrang
  • Täterkontakt vermeiden, höchste Lebensgefahr im Einwirkungsbereich des Täters
  • Provokation des Täters vermeiden

Quellen[Bearbeiten]

Notfallpläne für Berliner Schulen („Notfallordner“): https://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/gewalt-und-notfaelle/notfallordner.pdf – diesen „Notfallordner“ finden Sie auch im Sekretariat zur Einsicht

Querverweise[Bearbeiten]

s. auch „Sicherheit“, „Brandschutz“ (*)