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Abrechnungen der Selbstbewirtschaftungsmittel erfolgen spätestens vier Wochen nach Beendigung der Fahrt. | Abrechnungen der Selbstbewirtschaftungsmittel erfolgen spätestens vier Wochen nach Beendigung der Fahrt. | ||
Die Polizei bietet an, die Verkehrssicherheit von Reisebussen zu überprüfen (ausschließlich schriftlich per Fax: 4664-984498 oder per E-Mail: | Die Polizei bietet an, die Verkehrssicherheit von Reisebussen zu überprüfen (ausschließlich schriftlich per Fax: 4664-984498 oder per E-Mail: [mailto:izvkd-sond@polizei.berlin.de Polizei Berlin] | ||
Die Erstattung der Reisekosten (An- und Abreise, Aufwandsvergütung, Nebenkosten) sind von der Dienstkraft individuell über die Schule zu stellen. Bei Pauschalreisen müssen die Einzelpreise für die Beförderung, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ggf. auch für Nebenkosten vom Rechnungsaussteller erbeten werden. Dem Antrag sind Kopien vom Schülerfahrtenantrag, der Fahrtengenehmigung und die Abrechnung der Selbstbewirtschaftungsmittel beizufügen. | Die Erstattung der Reisekosten (An- und Abreise, Aufwandsvergütung, Nebenkosten) sind von der Dienstkraft individuell über die Schule zu stellen. Bei Pauschalreisen müssen die Einzelpreise für die Beförderung, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ggf. auch für Nebenkosten vom Rechnungsaussteller erbeten werden. Dem Antrag sind Kopien vom Schülerfahrtenantrag, der Fahrtengenehmigung und die Abrechnung der Selbstbewirtschaftungsmittel beizufügen. | ||
Version vom 3. Januar 2022, 12:22 Uhr
Schüler/innenfahrten sind mehrtägige schulische Veranstaltungen, an denen eine möglichst große Zahl der Schüler/innen teilnehmen soll. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken.
Verantwortliche
Die Fahrtenleiter/innen beantragen die Fahrt bei Frau Herm. Vor der Genehmigung der Fahrt dürfen keine vertraglichen Vereinbarungen mit einem Veranstalter eingegangen werden.
Die Eltern mitreisender Schüler/innen müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben
Entscheidungen
Die Genehmigung der Schülerfahrt erteilt die Leiterin der Sekundarstufe I im Auftrag der Schulleitung schriftlich.
Reisen können nur während der ausgewiesenen Projektwoche vor den Sommerferien durchgeführt werden (ausgenommen Schüleraustausch).
Schüler/innen dürfen bei auftretenden Konflikten nur nach Rücksprache mit dem Schulleiter nach Hause geschickt werden. Diese Möglichkeit muss vorher mit den Eltern (bzw. mit volljährigen S.). schriftlich vereinbart werden – ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.
Dokumentation
Jede/r Klasse/Kurs hat die Möglichkeit in Einvernehmen mit allen Beteiligten, besondere Ereignisse ihrer Schülerfahrt auf der Homepage darzustellen.
Alle mit der Schüler/innenfahrt zusammenhängenden Dokumente, sind zwei Jahre aufzubewahren.
Termine/Fristen
Die Beantragung der Fahrt muss mindestens vier Wochen vor Antritt der Reise bzw. vor Ablauf der kostenlosen Rücktrittsfrist durch den Veranstalter erfolgen.
Für die Verwaltung der finanziellen Mittel muss ein Klassenfahrtskonto eingerichtet werden
Ablaufschema
Abrechnungen der Selbstbewirtschaftungsmittel erfolgen spätestens vier Wochen nach Beendigung der Fahrt.
Die Polizei bietet an, die Verkehrssicherheit von Reisebussen zu überprüfen (ausschließlich schriftlich per Fax: 4664-984498 oder per E-Mail: Polizei Berlin
Die Erstattung der Reisekosten (An- und Abreise, Aufwandsvergütung, Nebenkosten) sind von der Dienstkraft individuell über die Schule zu stellen. Bei Pauschalreisen müssen die Einzelpreise für die Beförderung, Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ggf. auch für Nebenkosten vom Rechnungsaussteller erbeten werden. Dem Antrag sind Kopien vom Schülerfahrtenantrag, der Fahrtengenehmigung und die Abrechnung der Selbstbewirtschaftungsmittel beizufügen.
Quellen
Vordrucke „Schülerfahrten“
Schülerfahrtenantrag (Schul II 171)
Abrechnung der Selbstbewirtschaftungsmittel (Schul II 174)
AV Veranstaltungen