Innere Sicherheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Dezember 2021, 17:30 Uhr
Der Sicherheitsbeauftragte für die „innere Sicherheit“ unserer Schule unter-stützt den Sicherheitsverantwortlichen, also unseren Schulleiter in der Durchführung der Maßnahmen, die zur Herstellung einer sicheren Schule notwendig sind. Unterstützt werden wir dabei durch den Sicherheitsbeauf-tragten für die „äußere Sicherheit“ unserer Schule, den Schulhausmeister. Mit im Einsatz für unsere Sicherheit ist noch unsere Brandschutzbeauftragte, die diesen besonderen Aspekt des Brandschutzes an der FOS überwacht.
Verantwortliche
Sicherheitsverantwortlicher: Schulleiter, Herr Zimmerschied
Sicherheitsbeauftragter für die „innere Sicherheit“ unserer Schule: Herr Bö-ker
Sicherheitsbeauftragter für die „äußere Sicherheit“ unserer Schule: Schul-hausmeister, Herr Zaczek
Brandschutzbeauftragte, Frau Dr. Jelden
Entscheidungen
Bitte helfen auch Sie mit, dass unsere Schule ein sicherer Ort für alle Perso-nen, die hier arbeiten und lernen, bleibt und helfen Sie auch dabei, die Si-cherheit zu verbessern, wenn dies Ihnen notwendig erscheint.
Akute Gefahren können und sollten Sie immer selbst abwehren, wenn Sie sich dabei nicht selbst gefährden und Ihnen das möglich ist. Aber im zweiten Schritt sollte wenigstens eine Person aus unserem Sicherheitsteam von dem Problem erfahren. Im Zweifelsfall erreichen Sie uns auch rasch über das Sek-retariat.
Dokumentation
Jede „große“ Sicherheitsbegehung in unserem Hause wird protokolliert und die Ergebnisse können im Mitteilungsordner eingesehen werden.
Termine/Fristen
Alle zwei Jahre findet eine „große“ Sicherheitsbegehung in unserem Hause statt. Hier findet eine Überprüfung der Sicherheit unserer Schule durch un-abhängige Expert/innen statt. Somit sind wir naturgemäß daran interessiert, Sicherheitsprobleme, wenn Sie denn auftreten, rasch abzustellen. Das kann aber nur gelingen, wenn auch Sie offenen Auges durch die Schule gehen und Sicherheitsprobleme sofort uns (s.o.) melden.
Ablaufschema
1. Feststellung eines Sicherheitsmangels
2. Meldung des Sicherheitsmangels ggf. über das Sekretariat an den Si-cherheitsbeauftragten für die „äußere Sicherheit“ unserer Schule, den Schulhausmeister, Herrn Zaczek oder den Sicherheitsbeauftrag-ten für die „innere Sicherheit“ unserer Schule, Herrn Böker
3. Meldung des Mangels an den Verantwortlichen, der diesen Mangel abstellen muss
4. Rückmeldung über die Abstellung des Mangels an den Sicherheitsbe-auftragten für die „äußere Sicherheit“ unserer Schule, den Schul-hausmeister, Herrn Zaczek oder den Sicherheitsbeauftragten für die „innere Sicherheit“ unserer Schule, Herrn Böker
Die aushangpflichtigen Gesetze können Sie als Koll. (so wie das vom zuständi-gen Mitarbeiter der GBB (Gesellschaft für Betriebsmedizin und Betriebsbera-tung mbH) uns vorgeschlagen wurde) hier einsehen:
https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/schule/schulen-in-berlinbrandenburg/as/service/gesetze-vorschriften-publikationen/ - dort fin-det man die „Aushangpflichtigen Gesetze an Schulen“ und die Weiterleitung zu allen notwendigen Schriften.
Quellen
Notfallpläne für Berliner Schulen („Notfallordner“): [1] – diesen „Notfallordner“ finden Sie auch im Sekretariat zur Einsicht
Querverweise
[s. auch „Brandschutz“; „Amok“]