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Aktuelle Version vom 8. April 2022, 10:58 Uhr
Verantwortliche[Bearbeiten]
Schüler/innen, Eltern, Klassenleitungen, Fachlehrer/innen, Tutor/innen Oberstufenleitung
Entscheidungen[Bearbeiten]
Schüler/in: rechtzeitige Entschuldigung
Klassenleitung/Tutor/in: Anerkennung der Entschuldigung, „Buchung“ in WebUntis
Fachlehrer/in: Notiz bei WebUntis; Gegenzeichnung in SEK II,
Oberstufenleitung: Letztentscheidung, insb. bei versäumten Klausuren
Dokumentation[Bearbeiten]
WebUntis
Atteste
Regelmäßige Übersichten
Termine/Fristen[Bearbeiten]
Anruf der Eltern, bei volljährigen Schüler/innen eigener Anruf im zuständigen Jahrgangsbüro mit Information der Krankmeldung am 1. Tag der Erkrankung. Alternativ kann auch eine E-Mail geschickt werden.
Bei längerer Krankheit erfolgt ein wiederholter Anruf bzw. E-Mail am Folgetag. Ist der/die Schüler/in wieder gesund, erfolgt nach spätestens drei Tagen die Abgabe der schriftlichen Bitte um Entschuldigung oder der Krankschreibung bei der Klassenleitung bzw. dem /der Tutor/in.
Bei Klausuren ab Klasse 11 ist die Abgabe eines ärztlichen Attestes spätestens am 3. Krankheitstag verpflichtend. Ansonsten erlischt das Recht auf das Nachschreiben der versäumten Klausur.