Fehlzeiten

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Verantwortliche[Bearbeiten]

Schüler/innen, Eltern, Klassenleitungen, Fachlehrer/innen, Tutor/innen Oberstufenleitung


Entscheidungen[Bearbeiten]

Schüler/in: rechtzeitige Entschuldigung

Klassenleitung/Tutor/in: Anerkennung der Entschuldigung, „Buchung“ in WebUntis

Fachlehrer/in: Notiz bei WebUntis; Gegenzeichnung in SEK II,

Oberstufenleitung: Letztentscheidung, insb. bei versäumten Klausuren

Dokumentation[Bearbeiten]

WebUntis

Atteste

Regelmäßige Übersichten


Termine/Fristen[Bearbeiten]

Anruf der Eltern, bei volljährigen Schüler/innen eigener Anruf im zuständigen Jahrgangsbüro mit Information der Krankmeldung am 1. Tag der Erkrankung. Alternativ kann auch eine E-Mail geschickt werden.

Bei längerer Krankheit erfolgt ein wiederholter Anruf bzw. E-Mail am Folgetag. Ist der/die Schüler/in wieder gesund, erfolgt nach spätestens drei Tagen die Abgabe der schriftlichen Bitte um Entschuldigung oder der Krankschreibung bei der Klassenleitung bzw. dem /der Tutor/in.

Bei Klausuren ab Klasse 11 ist die Abgabe eines ärztlichen Attestes spätestens am 3. Krankheitstag verpflichtend. Ansonsten erlischt das Recht auf das Nachschreiben der versäumten Klausur.