Pausenaufsichten: Unterschied zwischen den Versionen
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Jede/r Kolleg/in übernimmt einen Teil ihrer Aufsichtsverpflichtung in dem Jahrgang, dem er/sie zugeordnet ist. Dabei geht es um die Durchsetzung der | Jede/r Kolleg/in übernimmt einen Teil ihrer Aufsichtsverpflichtung in dem Jahrgang, dem er/sie zugeordnet ist. Dabei geht es um die Durchsetzung der Schulregeln. | ||
Aktuelle Version vom 10. März 2022, 11:00 Uhr
Aufsichten in Pausen und Freistunden gehören zu den Aufgaben des pädagogischen Personals. Aufsichten …
… gewährleisten einen geordneten Ablauf eines Schultages,
… unterstützen die Schüler/innen bei der Gestaltung ihres Schultages.
Verantwortliche[Bearbeiten]
Zu Beginn des Schuljahres trägt sich jede/r Kolleg/in in die von der Schulleitung ausgelegte Übersicht im Rahmen ihrer Verpflichtung ein. Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz.
Entscheidungen[Bearbeiten]
Ablaufschema[Bearbeiten]
Jede/r Kolleg/in übernimmt einen Teil ihrer Aufsichtsverpflichtung in dem Jahrgang, dem er/sie zugeordnet ist. Dabei geht es um die Durchsetzung der Schulregeln.