Pausenaufsichten

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Aufsichten in Pausen und Freistunden gehören zu den Aufgaben des pädagogischen Personals. Aufsichten …

… gewährleisten einen geordneten Ablauf eines Schultages,

… unterstützen die Schüler/innen bei der Gestaltung ihres Schultages.


Verantwortliche[Bearbeiten]

Zu Beginn des Schuljahres trägt sich jede/r Kolleg/in in die von der Schulleitung ausgelegte Übersicht im Rahmen ihrer Verpflichtung ein. Die Schulleitung entscheidet über den Einsatz.

Entscheidungen[Bearbeiten]

Ablaufschema[Bearbeiten]

Jede/r Kolleg/in übernimmt einen Teil ihrer Aufsichtsverpflichtung in dem Jahrgang, dem er/sie zugeordnet ist. Dabei geht es um die Durchsetzung der Schulregeln.