Fehlzeiten (Sek II): Unterschied zwischen den Versionen

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==Ablaufschema==
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==Quellen==
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Abiturleitfaden
Abiturleitfaden


==Querverweise==
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[https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-GymOstVBE2007pG7/ §46 (2) SchG, §§ 14, 15 VOGO]
[https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-GymOstVBE2007pG7/ §46 (2) SchG, §§ 14, 15 VOGO]

Aktuelle Version vom 8. April 2022, 11:15 Uhr

Der Umgang mit Fehlzeiten in der Oberstufe setzt auf die Selbstverantwortung der Schüler/innen. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Entschuldigung anerkannt und verbucht wird, dass ggf. ein ärztliches Attest (insbes. Bei Klausuren!) rechtzeitig am richtigen Ort ist.


Verantwortliche[Bearbeiten]

Schüler/innen, Tutorinnen und Tutor/innen, Fachlehrer/innen, Oberstufenleitung

Entscheidungen[Bearbeiten]

Klassenlehrer/in, Tutor/in: Anerkennung der Entschuldigung, „Buchung“ in WebUntis

Fachlehrer/in: Notiz bei WebUntis; Gegenzeichnung in SEK II

Oberstufenleitung: Letztentscheidung, insb. bei versäumten Klausuren


Dokumentation[Bearbeiten]

WebUntis, Entschuldigungsbogen, Atteste, Klassen- / Kursbücher

Termine/Fristen[Bearbeiten]

Es gilt die Dreitagefrist.

Ablaufschema[Bearbeiten]

Ablaufschema

Quellen[Bearbeiten]

Abiturleitfaden

Querverweise[Bearbeiten]

§46 (2) SchG, §§ 14, 15 VOGO