Fehlzeiten (Sek II)
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Der Umgang mit Fehlzeiten in der Oberstufe setzt auf die Selbstverantwortung der Schüler/innen. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Entschuldigung anerkannt und verbucht wird, dass ggf. ein ärztliches Attest (insbes. Bei Klausuren!) rechtzeitig am richtigen Ort ist.
Verantwortliche[Bearbeiten]
Schüler/innen, Tutorinnen und Tutor/innen, Fachlehrer/innen, Oberstufenleitung
Entscheidungen[Bearbeiten]
Klassenlehrer/in, Tutor/in: Anerkennung der Entschuldigung, „Buchung“ in WebUntis
Fachlehrer/in: Notiz bei WebUntis; Gegenzeichnung in SEK II
Oberstufenleitung: Letztentscheidung, insb. bei versäumten Klausuren
Dokumentation[Bearbeiten]
WebUntis, Entschuldigungsbogen, Atteste, Klassen- / Kursbücher
Termine/Fristen[Bearbeiten]
Es gilt die Dreitagefrist.
Ablaufschema[Bearbeiten]
Quellen[Bearbeiten]
Abiturleitfaden