Elternversammlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Zehn Tage nach Beginn des Schuljahres finden in den Klassenräumen die ers-ten Elternversammlungen statt. Eltern der neu zusammengesetzten Klassen lernen sich und die Klassenleiter/innen kennen, wählen ihre Vertreter/innen für die Gesamtelternvertretung und besprechen jahrgangsspezifische Prob-leme.
Zehn Tage nach Beginn des Schuljahres finden in den Klassenräumen die ersten Elternversammlungen statt. Eltern der neu zusammengesetzten Klassen lernen sich und die Klassenleiter/innen kennen, wählen ihre Vertreter/innen für die Gesamtelternvertretung und besprechen jahrgangsspezifische Probleme.
Sofern es im 12. Jg. minderjährige Schüler/innen gibt, wählen die Eltern je 25 Schüler/innen zwei Jahrgangselternvertreter/innen (§ 89, 3. SchG)
Sofern es im 12. Jg. minderjährige Schüler/innen gibt, wählen die Eltern je 25 Schüler/innen zwei Jahrgangselternvertreter/innen (§ 89, 3. SchG)



Version vom 3. Januar 2022, 11:11 Uhr

Zehn Tage nach Beginn des Schuljahres finden in den Klassenräumen die ersten Elternversammlungen statt. Eltern der neu zusammengesetzten Klassen lernen sich und die Klassenleiter/innen kennen, wählen ihre Vertreter/innen für die Gesamtelternvertretung und besprechen jahrgangsspezifische Probleme. Sofern es im 12. Jg. minderjährige Schüler/innen gibt, wählen die Eltern je 25 Schüler/innen zwei Jahrgangselternvertreter/innen (§ 89, 3. SchG)


Verantwortliche

Oberstufenkoordination, Klassenleiter/innen für weitere Elternversammlungen: die gewählten Elternvertreter/innen


Entscheidungen

Festlegung des jeweils 1. Termins im Schuljahr: Schulleitung


Dokumentation

Wahlprotokolle der Elternversammlung


Termine/Fristen

Spätestens 1 Monat nach Schuljahresbeginn


Ablaufschema

Einladung über die Schüler/innen; Beginn am jeweiligen Tage i.d.R. 18 Uhr; Wahl der Vertreter/innen; Aussprache mit den Klassenleiter/innen, ggf. mit den Oberstufenkoordinatoren