Elternversammlungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Sofern es im 12. Jg. minderjährige Schüler/innen gibt, wählen die Eltern je 25 Schüler/innen zwei Jahrgangselternvertreter/innen (§ 89, 3. SchG) | Sofern es im 12. Jg. minderjährige Schüler/innen gibt, wählen die Eltern je 25 Schüler/innen zwei Jahrgangselternvertreter/innen (§ 89, 3. SchG) | ||
Version vom 3. Januar 2022, 11:11 Uhr
Zehn Tage nach Beginn des Schuljahres finden in den Klassenräumen die ersten Elternversammlungen statt. Eltern der neu zusammengesetzten Klassen lernen sich und die Klassenleiter/innen kennen, wählen ihre Vertreter/innen für die Gesamtelternvertretung und besprechen jahrgangsspezifische Probleme. Sofern es im 12. Jg. minderjährige Schüler/innen gibt, wählen die Eltern je 25 Schüler/innen zwei Jahrgangselternvertreter/innen (§ 89, 3. SchG)
Verantwortliche
Oberstufenkoordination, Klassenleiter/innen für weitere Elternversammlungen: die gewählten Elternvertreter/innen
Entscheidungen
Festlegung des jeweils 1. Termins im Schuljahr: Schulleitung
Dokumentation
Wahlprotokolle der Elternversammlung
Termine/Fristen
Spätestens 1 Monat nach Schuljahresbeginn
Ablaufschema
Einladung über die Schüler/innen; Beginn am jeweiligen Tage i.d.R. 18 Uhr; Wahl der Vertreter/innen; Aussprache mit den Klassenleiter/innen, ggf. mit den Oberstufenkoordinatoren