Elternversammlungen
Zehn Tage nach Beginn des Schuljahres finden in den Klassenräumen die ersten Elternversammlungen statt. Eltern der neu zusammengesetzten Klassen lernen sich und die Klassenleiter/innen kennen, wählen ihre Vertreter/innen für die Gesamtelternvertretung und besprechen jahrgangsspezifische Probleme. Bestehen keine Klassenverbände, so wie z.B. im 12. Jg., wählen die Eltern je 25 minderjährige Schüler/innen zwei Jahrgangselternvertreter/innen (§ 89, 3. SchulG)
Verantwortliche[Bearbeiten]
Oberstufenkoordination, Klassenleiter/innen für weitere Elternversammlungen: die gewählten Elternvertreter/innen
Entscheidungen[Bearbeiten]
Festlegung des jeweils 1. Termins im Schuljahr: Schulleitung
Dokumentation[Bearbeiten]
Wahlprotokolle der Elternversammlung
Termine/Fristen[Bearbeiten]
Spätestens 1 Monat nach Schuljahresbeginn
Ablaufschema[Bearbeiten]
Einladung über die Schüler/innen; Beginn am jeweiligen Tage i.d.R. 18 Uhr; Wahl der Vertreter/innen; Aussprache mit den Klassenleiter/innen, ggf. mit den Oberstufenkoordinatoren