Elternversammlungen

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Zehn Tage nach Beginn des Schuljahres finden in den Klassenräumen die ersten Elternversammlungen statt. Eltern der neu zusammengesetzten Klassen lernen sich und die Klassenleiter/innen kennen, wählen ihre Vertreter/innen für die Gesamtelternvertretung und besprechen jahrgangsspezifische Probleme. Bestehen keine Klassenverbände, so wie z.B. im 12. Jg., wählen die Eltern je 25 minderjährige Schüler/innen zwei Jahrgangselternvertreter/innen (§ 89, 3. SchulG)


Verantwortliche[Bearbeiten]

Oberstufenkoordination, Klassenleiter/innen für weitere Elternversammlungen: die gewählten Elternvertreter/innen


Entscheidungen[Bearbeiten]

Festlegung des jeweils 1. Termins im Schuljahr: Schulleitung


Dokumentation[Bearbeiten]

Wahlprotokolle der Elternversammlung


Termine/Fristen[Bearbeiten]

Spätestens 1 Monat nach Schuljahresbeginn


Ablaufschema[Bearbeiten]

Einladung über die Schüler/innen; Beginn am jeweiligen Tage i.d.R. 18 Uhr; Wahl der Vertreter/innen; Aussprache mit den Klassenleiter/innen, ggf. mit den Oberstufenkoordinatoren