Ausleihberechtigte nach Lehrmittelverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Ablaufschema==
==Ablaufschema==
Die Eltern erhalten nach den Osterferien eine schriftliche Information, bis wann die entsprechenden Nachweise und Belege bei der/dem Klassenleh-rer/in vorzulegen sind.  Die Klassenlehrer/innen erfassen die entsprechenden Schüler/innen in einer Schülerliste und geben diese an das Sekretariat weiter. Das Sekretariat fügt die Liste der ausleihberechtigten Schüler/innen mit den Teilnehmern des Bücherfonds zusammen und reicht die Liste an die Schul-buchausleihe weiter. Aufgrund dieser Liste können die Bücher zu Beginn des Schuljahres an alle Ausleihberechtigten sowie die Teilnehmer des Bü-cherfonds ausgeliehen werden.
Die Eltern erhalten nach den Osterferien eine schriftliche Information, bis wann die entsprechenden Nachweise und Belege bei der/dem Klassenlehrer/in vorzulegen sind.  Die Klassenlehrer/innen erfassen die entsprechenden Schüler/innen in einer Schülerliste und geben diese an das Sekretariat weiter. Das Sekretariat fügt die Liste der ausleihberechtigten Schüler/innen mit den Teilnehmern des Bücherfonds zusammen und reicht die Liste an die Schul-buchausleihe weiter. Aufgrund dieser Liste können die Bücher zu Beginn des Schuljahres an alle Ausleihberechtigten sowie die Teilnehmer des Bücherfonds ausgeliehen werden.

Version vom 10. März 2022, 11:26 Uhr

Für Eltern, die nach der Lehrmittelverordnung von einer Eigenbeteiligung be-freit sind (z.B. Empfänger von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket BuT, Empfänger von Sozialhilfe-, Wohngeld- oder BAföG), kommt das Land Berlin für die Lernmittel auf. Dieser Schülerkreis erhält die Bücher leihweise durch die Schule.

Verantwortliche

Klassenleiter/in, Tutor/in, Jahrgangsbüros, Sekretariat

Entscheidungen

Senatsverwaltung, Schulleitung

Dokumentation

Klassenleiter/in, Tutor/in, Jahrgangsbüros, Sekretariat

Termine/Fristen

Schreiben an die Eltern – April/Mai
Vorlegen der entsprechenden Nachweise durch die Schüler/innen bei den Klassenlehrern/innen - bis spätestens vier Wochen vor den Sommerferien
Prüfung der Nachweise und Erfassen der lernmittelbefreiten Schüler/innen in einer Klassenliste durch die Klassenlehrer/innen – bis drei Wochen vor den Sommerferien
Meldung der lernmittelbefreiten Schüler/innen durch die Klassenlehrer/innen an das Sekretariat – bis zwei Wochen vor den Sommerferien.
Weiterleiten der Listen an die Schulbuchausleihe – vor Beginn der ersten Schulwoche
Ausgabe der Bücher an die lernmittelbefreiten Schüler/innen und gleichzeitig an die Teilnehmer des Bücherfonds – in der ersten Schulwoche

Ablaufschema

Die Eltern erhalten nach den Osterferien eine schriftliche Information, bis wann die entsprechenden Nachweise und Belege bei der/dem Klassenlehrer/in vorzulegen sind. Die Klassenlehrer/innen erfassen die entsprechenden Schüler/innen in einer Schülerliste und geben diese an das Sekretariat weiter. Das Sekretariat fügt die Liste der ausleihberechtigten Schüler/innen mit den Teilnehmern des Bücherfonds zusammen und reicht die Liste an die Schul-buchausleihe weiter. Aufgrund dieser Liste können die Bücher zu Beginn des Schuljahres an alle Ausleihberechtigten sowie die Teilnehmer des Bücherfonds ausgeliehen werden.