Ausleihberechtigte nach Lehrmittelverordnung

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Für Eltern, die nach der Lehrmittelverordnung von einer Eigenbeteiligung befreit sind (z.B. Empfänger von Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket BuT, Empfänger von Sozialhilfe-, Wohngeld- oder BAföG), kommt das Land Berlin für die Lernmittel auf. Dieser Schülerkreis erhält die Bücher leihweise durch die Schule.

Verantwortliche[Bearbeiten]

Klassenleiter/in, Tutor/in, Jahrgangsbüros, Sekretariat

Entscheidungen[Bearbeiten]

Senatsverwaltung, Schulleitung

Dokumentation[Bearbeiten]

Klassenleiter/in, Tutor/in, Jahrgangsbüros, Sekretariat

Termine/Fristen[Bearbeiten]

Schreiben an die Eltern – April/Mai
Vorlegen der entsprechenden Nachweise durch die Schüler/innen bei den Klassenlehrern/innen - bis spätestens vier Wochen vor den Sommerferien
Prüfung der Nachweise und Erfassen der lernmittelbefreiten Schüler/innen in einer Klassenliste durch die Klassenlehrer/innen – bis drei Wochen vor den Sommerferien
Meldung der lernmittelbefreiten Schüler/innen durch die Klassenlehrer/innen an das Sekretariat – bis zwei Wochen vor den Sommerferien.
Weiterleiten der Listen an die Schulbuchausleihe – vor Beginn der ersten Schulwoche
Ausgabe der Bücher an die lernmittelbefreiten Schüler/innen und gleichzeitig an die Teilnehmer des Bücherfonds – in der ersten Schulwoche

Ablaufschema[Bearbeiten]

Die Eltern erhalten nach den Osterferien eine schriftliche Information, bis wann die entsprechenden Nachweise und Belege bei der/dem Klassenlehrer/in vorzulegen sind. Die Klassenlehrer/innen erfassen die entsprechenden Schüler/innen in einer Schülerliste und geben diese an das Sekretariat weiter. Das Sekretariat fügt die Liste der ausleihberechtigten Schüler/innen mit den Teilnehmern des Bücherfonds zusammen und reicht die Liste an die Schulbuchausleihe weiter. Aufgrund dieser Liste können die Bücher zu Beginn des Schuljahres an alle Ausleihberechtigten sowie die Teilnehmer des Bücherfonds ausgeliehen werden.