Beschwerden von Eltern und Schüler/innen

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Unser Beschwerdemanagement sorgt dafür, dass:

• Personen, die Beschwerde führen und diejenigen, die Anlass der Beschwerde sind, sich in gegenseitiger Wertschätzung begegnen,

• das oberste Ziel einer Beschwerde immer die einvernehmliche Lösung ist. Diese wird in der Regel über ein Gespräch gesucht.

Bei allen Beteiligten werden eine grundsätzliche Gesprächsbereitschaft und das Bestreben nach einer zeitnahen Klärung erwartet. Es gibt eine ‚Beschwerdekaskade‘, die der hierarchischen Gliederung der Schule folgt. Diese wird in der Regel eingehalten. Bei schwierigen Konflikten können Mediatoren um Hilfe gebeten werden.


Verantwortliche[Bearbeiten]

Beschwerdekaskade/ Hierarchiestufen:

1. Betroffene Lehrkraft

2. Kerngruppenleiter/in bzw. Tutor/in

3. Bei fachlichen Bezügen: Fach-(bereichs-)leiter/in Bei pädagogischen Bezügen: Jahrgangsleiter/in

4. Mittelstufenleiter/in bzw. Oberstufenkoordinator/in

5. Schulleiter bzw. stellv. Schulleiter

Die Person der nächsthöheren Stufe erkundigt sich zunächst bei beiden Kontrahenten über die Konfliktsituation und das bisherige Gesprächsergebnis bzw. wird von diesen aus eigener Initiative informiert. Es können dann sowohl gemeinsame als auch getrennte Gespräche geführt werden. Es ist selbstverständlich auch möglich, die gewählten Eltern- / bzw. Schülervertreter/in einzubeziehen. Auch hier ist eine ‚sinngemäß angewandte‘ Beschwerdekaskade hilfreich.


Entscheidungen[Bearbeiten]

Entscheidungen über Zensuren und pädagogische Maßnahmen trifft in der Regel der/die Fachlehrer/in in eigener Verantwortung. Eine Beschwerde darüber ist nur möglich, wenn ein offenkundiger Fehler, welcher benannt werden muss, zu einem nicht akzeptierten Ergebnis geführt hat.

Befürchtete Konflikte oder ‚Stimmungen‘ werden in den ‚Monatsgesprächen‘ der Jahrgangsleiter/innen mit den Jahrgangssprechern der Eltern und Schüler zur Sprache gebracht. Diese ermöglichen es, z.B. durch aufklärende Anmerkungen oder kollegiale Hinweise präventiv zu wirken.

Dokumentation[Bearbeiten]

Vermerke über Konfliktgespräche sind selten notwendig, können aber gefordert werden, wenn ein Konflikt eskaliert. Sie müssen dann ggf. im Nachhinein als Gedächtnisprotokoll angefertigt werden.

Termine/Fristen[Bearbeiten]

Ein Konflikt sollte möglichst noch in der gleichen Woche, in der er entstanden ist, zur Sprache gebracht werden. Eine Verschleppung der Terminfindung, insbesondere im Kontext der Zensurengebung, wirkt Konflikt verschärfend und sollte unbedingt vermieden werden. Im Falle einer Erkrankung sollte möglichst im gegenseitigen Einvernehmen die nächste Hierarchiestufe genutzt werden.

Ablaufschema[Bearbeiten]

Im Falle einer Beschwerde über ein Verhalten, welches als unangemessen empfunden wird, wendet man sich immer zunächst an die Person, die dieses Verhalten gezeigt hat (z.B. beim Konflikt um eine Zensur: die Fachlehrer/in). Der Kontakt kann direkt per E-Mail (siehe Email-Liste der Lehrkräfte) oder über das Sekretariat (mit der Bitte um einen Gesprächstermin) hergestellt werden. Bei der Kontaktaufnahme wird der Beschwerdegrund kurz genannt – eine ausführliche schriftliche Darstellung von Beschwerden ist hierbei nicht hilfreich.

Sollte das Gespräch nicht zu einer einvernehmlichen Klärung führen, ist es möglich, mit der ‚nächsten Hierarchiestufe‘ darüber zu reden.