Handyregelung

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Neben der allgemeingültigen Handyregelung gibt es in jedem Jahrgang spezifische Regeln und Verfahrensweisen bezüglich der Nutzung von mobilen Endgeräten.
Die allgemeingültige Regelung zur Handynutzung ist in der Schulvereinbarung, (die jede/r Schüler/in unterschrieben hat), geregelt:

  • Während des Unterrichts sind die Handys lautlos und ohne Vibration eingestellt und in den Taschen, es sei denn die Lehrkraft erlaubt es ausdrücklich, diese als Unterrichtswerkzeug zu nutzen.
  • Die Handys dürfen nur in den Pausen, außerhalb der Jahrgangsflure benutzt werden.

Bei wiederholtem Verstoß gegen die Handyregelung muss ein Erziehungsberechtigter das Handy nach Terminvereinbarung von der Schule abholen. Eine Nutzung für unterrichtliche Zwecke kann von der Fachlehrkraft für eine von ihm/ihr bestimmten Personenkreis und einen festgelegten Zeitraum ermöglicht werden. Die illegale Benutzung von Handys umfasst die folgenden Tatbestände:

  • herunterladen und zeigen von Dateien mit Gewalt verherrlichenden (und ähnlichen) sowie pornografischen Inhalten.
  • darstellen von Gewalt- oder pornografischen Szenen,
  • aufnehmen (Bild und Ton) von anderen Personen ohne deren Einwilligung,
  • die Belästigung mit lauten Klingeltönen und Musik.

Soweit es sich dabei um Straftatbestände handelt, werden diese zur Anzeige gebracht.
Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich in diesem Sinne eindeutig zu verhalten und jegliche Nutzung (auch als Taschenrechner, Uhr o.ä.) zu unterlassen.

Verantwortliche[Bearbeiten]

Verantwortlich für die Einhaltung der Handyregelung sind alle am Schulleben Beteiligte. Wenn bei wiederholtem Verstoß gegen die Regelung die Herausgabe des Handys verweigert wird, so ist dies zu dokumentieren und die Eltern zum gemeinsamen Gespräch mit der/dem betroffenen Schüler/in einzuladen.

Entscheidungen[Bearbeiten]

Die unterrichtsführende Lehrkraft entscheidet, ob nach wiederholtem Verstoß gegen die Regelung das Handy herausgegeben wird. Die Fachlehrer/in entscheidet, ob sie/er die Herausgabe des Handys wegen unerlaubter Nutzung verlangt.
Der Schulleiter veranlasst die Rückgabe des Handys an die Eltern.
Ausnahmeentscheidungen trifft der Schulleiter.

Dokumentation[Bearbeiten]

Das Formular enthält eine Dokumentation des Ablaufes. Die einzelnen Stationen werden jeweils mit Unterschriften versehen. Das Dokument wird in der Schülerakte aufbewahrt

Fristen[Bearbeiten]

Die Herausgabe des Handys an die Eltern und das Gespräch mit den Eltern und der/dem betroffenen Schüler/in soll möglichst zeitnah erfolgen.

Quellen[Bearbeiten]

Merkblatt für Schüler/innen und Eltern im Schulkalender